Eine persönliche Beratung zum Thema Versicherung ist in jeden Fall sinnvoll und notwendig
Nur im Gespräch mit einem kompetenten Berater können Ihre Bedürfnisse nach einem soliden Rundumschutz besprochen, Tarife und Leistungen auf Sie zugeschnitten werden.
Der Versicherungsmakler weiß, was alles passieren kann und wird Sie daher auf Umstände und Situationen hinweisen, die Sie sonst womöglich nicht beachtet und in Ihre persönliche Versicherungsplanung auch nicht eingeschlossen hätten.
Vertrauen Sie deshalb auf die Kompetenz von Krause & Stahl.
Uns ist an einer dauerhaft erfolgreichen Zusammenarbeit gelegen, und wir sind überzeugt, dass Kunde und Berater zusammenpassen müssen. Deshalb sollen Sie sich auch schon im Vorfeld ein klares Bild von unserer Arbeitsweise machen können.
Wir reden Klartext, und nachfolgende Checkliste soll Ihnen bei der Entscheidung für einen Versicherungsmakler helfen.
Ein guter Vermittler…
Maklervollmacht, Datenschutz und Maklerauftrag
Da Versicherungsmakler nicht im Auftrag eines Versicherungsunternehmens tätig sind, erfolgt die Legitimation gegenüber den Versicherern regelmäßig durch eine Maklervollmacht. Hierin wird der Versicherungsmakler bevollmächtigt, den besprochenen Versicherungsschutz für seinen Kunden abzuschließen und die damit zusammenhängende Korrespondenz zu führen.
Viele Versicherer unterbreiten (insbesondere bei erhöhten oder Sonderrisiken) Offerten nur dann, wenn der Versicherungsmakler Name und Anschrift des Interessenten sowie alle risikorelevanten Informationen (Vorschäden und Erkrankungen, Geburtsdaten, Versicherungssummen, Umsatz) angibt. Informationen zu diesem Thema enthält unser Merkblatt zum Datenschutz. Der Umfang unserer Dienstleistung ist im Versicherungsmaklervertrag beschrieben.
Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten
Damit wir den gewünschten Versicherungsschutz ordnungsgemäß vermitteln können und der Versicherer im Schadensfall die vertragliche Leistung erbringt, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Ihre Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten (Auszug) umfassen:
- die korrekte Information über risikorelevante Umstände bei Abschluss des Vertrages (insbesondere Vorschäden und -erkrankungen, korrekte Versicherungssummen und die Mitteilung gefahrerhöhender Umstände)
- die Mitteilung von Risikoveränderungen oder geändertem Bedarf nach Vertragsabschluss (z.B. Änderungen des versicherten Risikos und der Versicherungssummen), damit wir die bestehenden Versicherungsverträge entsprechend anpassen können
- Schadensfälle unverzüglich anzuzeigen, den Weisungen des Versicherers Folge zu leisten und im vertretbaren Maße zur Schadensminderung beizutragen